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Stellv. Fachbereichsleitung (m/w/d) für den Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung, Verkehr

Detailansicht des Stellenangebots Stellendetails zu: Stellv. Fachbereichsleitung (m/w/d) für den Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung, Verkehr Stellv. Fachbereichsleitung (m/w/d) für den Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung, VerkehrKopfbereichArbeitBeamt(er/in) - Allg. Innere Verwaltung (geh. Dienst)Stellv. Fachbereichsleitung (m/w/d) für den Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung, VerkehrGemeinde Sulzbach (Taunus)VollzeitSulzbach (Taunus)ab 01.06.2024unbefristetGesternStellenbeschreibungVergütung: EG 11 / A 11 HBesG

Die kreisangehörige Gemeinde Sulzbach (Taunus) mit rund 9.100 Einwohner liegt im Herzen des Rhein-Main-Gebietes. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit in verantwortungsvoller Position in einer modernen bürgerorientierten Verwaltung tätig zu werden. Die ausgeschriebene Stelle ist dem Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung, Verkehr zugeordnet.
Die Gemeinde Sulzbach (Taunus) sucht zum 01.06.2024 bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt Sie als
Stellvertretende Fachbereichsleitung (m/w/d)
für den Fachbereich Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung,
Verkehr einschließlich Kinder & Jugend

Der Fachbereich beinhaltet folgende Aufgabenbereiche:

  • Allgemeine Ordnungsbehörde, Ordnungspolizei, Verkehrsbehörde
  • Bürgerbüro
  • Friedhofsverwaltung
  • IT-Service
  • Feuerwehrangelegenheiten
  • Allgemeine Fragen der Kinder- & Jugendarbeit,

insbesondere Zuständigkeit für 2 Kindertagesstätten für Kinder im Alter von 1-6 Jahren sowie ein Jugendhaus

Zu Ihren Aufgaben gehören

  • Fachliche und personelle Leitung eines eigenen Aufgabenbereichs nach Absprache im Leitungsteam
  • Selbstständige Bearbeitung der allgemeinen und besonderen Fachaufgaben des Aufgabenbereichs
  • Abwesenheitsvertretung der Fachbereichsleitung Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung Verkehr
  • Vorbereitung, Ausarbeitung und Mitwirkung bei Grundsatzentscheidungen
  • Mitwirkung im Rahmen der Haushaltsplanung und Budgetverantwortung
  • enge Kooperation mit externen Stellen

Wir erwarten

  • Befähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst oder abgeschlossenes einschlägiges Fachhochschulstudium bzw. Verwaltungsfachwirtin bzw. Verwaltungsfachwirt
  • Langjährige praktische Verwaltungserfahrung
  • Fundierte Fach- und Rechtskenntnisse, Planungs- und Methodenkompetenz
  • Führungs- und Sozialkompetenz sowie interkulturelle Kompetenz
  • Kreativität, Eigeninitiative und Durchsetzungsvermögen
  • Fähigkeit zum lösungsorientierten Handeln und Entscheiden
  • Zeitliche Flexibilität, da die Wahrnehmung von Terminen auch außerhalb der regulären Arbeitszeit (z. B. Ausschüsse) erforderlich ist.

Wir bieten Ihnen

  • Eine unbefristete Beschäftigung in Vollzeit
  • Eine freundliche Arbeitsumgebung in einer modernen Verwaltung
  • Mitarbeit in einem motivierten und engagierten Team
  • Alle im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen
  • Vergütung entweder nach der Entgeltgruppe 11 TVöD oder nach A 11 HBesG
  • Flexible Arbeitszeitgestaltung
  • Job Ticket
  • Fahrradleasing
  • Gesundheitsangebote

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Mit der Abgabe der Bewerbung willigt die Bewerberin / der Bewerber in eine Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerbungsverfahrens ein. Ihre Bewerbungsunterlagen vernichten wir 5 Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann richten Sie bitte Ihre Bewerbung mit den vollständigen Unterlagen bis zum 17.05.2024 an den
Gemeindevorstand der Gemeinde Sulzbach (Taunus)
Hauptstraße 11 in 65843 Sulzbach (Taunus)
oder an op.op@sulzbach-taunus.de
Für Fragen stehen Ihnen die Fachbereichsleiterin Organisation und Personal, Frau Meißner
(Tel. 06196/70 21- 200) gerne zur Verfügung.
Zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens ist es notwendig, Ihre personenbezogenen Daten zu verarbeiten. Dabei verarbeiten wir die Daten, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung zugesendet haben. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist primär § 26 BDSG. Danach ist die Verarbeitung der Daten zulässig, die im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind. Daten von Bewerberinnen / Bewerbern werden im Falle einer Absage nach 6 Monaten gelöscht.
Für ausführlichere Informationen verweisen wir auf die Datenschutzhinweise auf unserer Website.
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Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.

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Veröffentlicht am 18.04.2024

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