Schulpsycholog
m Staatlichen Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis ist zum 1. September 2025 eine Stelle als
- Schulpsycholog:in (m/w/d) Entgeltgruppe 13 TV-H
am Standort Heppenheim unbefristet zu besetzen. Bewerbungen sind bis zum 14. August 2025 über das Karriereportal möglich.
Das Staatliche Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis ist das südlichste der Schulämter und versteht sich als regionale Beratungs-, Unterstützungs- und Qualitätsagentur für die Schulen der beiden Kreise.
Das Team der Schulpsycholog:innen des Staatlichen Schulamts für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis besteht gegenwärtig aus 10 Personen, versteht sich als Partner der Schulen und arbeitet allparteilich.
Zu den regelmäßigen Aufgaben der Schulpsychologie gehört insbesondere die Beratung und Unterstützung von Schulleitungen und Lehrkräften, Schüler:innen, Eltern, sowie den in der Schule tätigen pädagogischen Fachkräften bei der Lösung psychosozialer Problemstellungen.
Einzelfallhilfe für Schüler:innen zur Vorbeugung und Vermeidung von Lernschwierigkeiten, Schulversagen und auffälligen Verhaltensweisen sowie Beratung bei besonderen Begabungen gehören genauso wie die intervenierende Beratung und Krisenintervention bei Störungen des allgemeinen Schullebens zu den Aufgaben der Schulpsychologie. Die Kooperation mit anderen Institutionen ist dabei von großer Bedeutung. Aufgrund der Struktur des Aufsichtsbereiches des Staatlichen Schulamtes und der Notwendigkeit der Vor-Ort-Beratung der Schulen bei nur wenig ausgeprägten Strukturen des öffentlichen Personennahverkehrs ist eine entsprechende Mobilität der künftigen Stelleninhaber:in notwendig. .
Aufgabenschwerpunkte
- Schulpsychologische Zuständigkeit für eine bestimmte Anzahl an Schulen aller Schulformen des Aufsichtsbereiches des Staatlichen Schulamtes,
- eigenverantwortliche psychologische Beratung von Schüler:innen, Lehrkräften und Eltern bei besonderen schulischen Schwierigkeiten (Lern- und Verhaltensprobleme) und krisenhaften Entwicklungen,
- anlassbezogene Anwendung und Auswertung psychologischer Testverfahren zur Beantwortung zielgerichteter psychologischer Fragestellungen,
- Organisation, Teilnahme an und ggf. Leitung von Runden Tischen, Elternabenden und Helfer:innenrunden an Schulen oder bei externen Institutionen (z.B. Jugendamt, Wohneinrichtungen),
- Erstellung (schul-)psychologischer Stellungnahmen und Gutachten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben,
- präventive und systembezogene Beratung schulischer Führungskräfte, Lehrkräfte und des pädagogischen Schulpersonals,
- Durchführung „Kollegialer Fallberatung / Intervision“,
- Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen, Beteiligung an pädagogischen Tagen mit psychologischen Beiträgen,
- Zusammenarbeit mit anderen Institutionen (u.a. Psychotherapeut:innen, Kliniken, Polizei und Ordnungsämtern, Jugendämter, Wohneinrichtungen etc.).
Anforderungsprofil
Allgemeine berufliche Qualifikationen und spezifische Anforderungen für die ausgeschriebene Stelle:
- Studium der Psychologie mit Abschluss Diplom oder Bachelor und Master in Psychologie (wird vorausgesetzt)
- Praxis und Erfahrungen in pädagogisch-psychologischen Arbeitsfeldern (wird vorausgesetzt)
- Erfahrungen im Bereich der Schulpsychologie und/oder Sozialpädagogik (erwünscht)
- Erfahrungen im Umgang mit multiprofessionellen Teams im pädagogischen Kontext (erwünscht)
- Bereitschaft zur Durchführung von regelmäßigen Präsenztagen in den zu beratenden Schulen (i.d.R. bis zu zwei Terminen pro Schule im Monat) (wird vorausgesetzt)
- Erfahrungen im Umgang mit der Bewältigung von Krisensituationen (erwünscht)
- Erfahrungen mit Präventionsarbeit im pädagogischen Kontext, z.B. Schulen (erwünscht)
- Erfahrungen im Bereich der Beratung beim Umgang mit Migration (erwünscht)
- Führerscheinklasse B und eigener PKW (erwünscht); Die Bereitschaft zu Dienstfahrten an die Schulen des Schulamtsbereiches (Kreis Bergstraße und Odenwaldkreis) wird vorausgesetzt.
Fachliche Kompetenzen, die als besonders relevant angesehen werden:
- Diagnostische Kompetenz
- Beratungskompetenz (für komplexe Beratungssituationen und Interventionen, besondere Bedeutung)
- Systembezogene Kompetenz (systemische Zusatzqualifikationen erwünscht)
- Methodenkompetenz (Gesprächsführung, Moderation, Konfliktmanagement, Evaluation)
- Rechtskompetenz (Kenntnisse aus dem Hessischen Schulgesetz und schulpsychologisch relevanter Vorschriften)
Überfachliche Kompetenzen, die als besonders relevant angesehen werden:
- Kommunikationsfähigkeit (besondere Bedeutung)
- Kooperationsfähigkeit (Teamfähigkeit und Integrationsfähigkeit) ( besondere Bedeutung)
- Konzeptionelles und perspektivisch orientiertes Denken/Kreativität/Innovationsfähigkeit
- Strategische Kompetenz
- Kritikfähigkeit
- Planungs- und Handlungskompetenz/Organisationsfähigkeit (besondere Bedeutung)
- Gender-Kompetenz und interkulturelle Kompetenz
- Zuverlässigkeit
- Entscheidungsfähigkeit i.e.S.
- Konfliktfähigkeit
- Initiative (besondere Bedeutung)
- Verantwortungsbereitschaft
- Belastbarkeit (besondere Bedeutung)
- Rollenbewusstsein (besondere Bedeutung)
Allgemeine Hinweise
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Menschen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
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