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Musikwissenschaftler/in

Detailansicht des Stellenangebots Stellendetails zu: 15-2024 Schlagzeugerin / Schlagzeuger mit Verpflichtung zum Drumset und Pauke (w/m/d) 15-2024 Schlagzeugerin / Schlagzeuger mit Verpflichtung zum Drumset und Pauke (w/m/d)KopfbereichArbeitMusikwissenschaftler/in15-2024 Schlagzeugerin / Schlagzeuger mit Verpflichtung zum Drumset und Pauke (w/m/d)Hessisches Polizeipräsidium EinsatzVollzeitMainz-Kastelab 01.05.2024befristet bis 30.04.2025HeuteStellenbeschreibungVergütung: Entgeltgruppe 8 TV-H

Beim Hessischen Polizeipräsidium Einsatz (HPE)
in Mainz-Kastel
ist beim Landespolizeiorchester Hessen - vorbehaltlich noch durchzuführender Personalmaßnahmen - ab dem 01. Mai 2024 eine befristete Vollzeitstelle (Elternzeitvertretung) als

Schlagzeugerin / Schlagzeuger mit Verpflichtung zum Drumset und Pauke (w/m/d)

Kennziffer 15-2024
zu besetzen.
Der Beschäftigungsumfang beträgt 100 % (40 Stunden / Woche). Die Einstellung erfolgt in der Entgeltgruppe 8 des TV-H. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Musikerinnen und Musiker nach langjähriger Tätigkeit in der Entgeltgruppe 8 oder einer entsprechenden Tätigkeit außerhalb des Geltungsbereichs, in die Entgeltgruppe 9a des TV-H einzugruppieren. Die Stelle ist befristet bis zum 30. April 2025.
Die Einstellung setzt ein Probespiel voraus. Dieses wird voraussichtlich im Mai 2024 stattfinden. Die Orchesterstellen werden im Vorfeld bekannt gegeben.

Ihre Aufgaben

Das Aufgabenspektrum umfasst die Mitwirkung im Großen Blasorchester, der Big Band sowie die Mitwirkung und ggf. Leitung verschiedener kleiner Besetzungen.

Anforderungen

A-Kriterien - diese müssen erfüllt sein:
*ein abgeschlossenes Musik-Hochschulstudium oder eine vergleichbare musikalische Qualifikation
*die Bereitschaft zu Diensten an Wochenenden und das Tragen entsprechender Uniform
*die Bereitschaft zu landesweiten Dienstreisen
*Nebeninstrument Pauke und Percussion
*ein hohes Maß an Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft, Zuverlässigkeit sowie Flexibilität
*gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Das bieten wir Ihnen

*ein befristetes Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst
*ein sehr gutes Betriebsklima und Mitarbeit in einem motivierten Team
*flexible, familienfreundliche Arbeitszeiten
*betriebliche Altersvorsorge
*Kinderzulage
*Jahressonderzahlung
*Zuschuss zu Vermögenswirksamen Leistungen (VWL)
*Fort- und Weiterbildung
*ein kostenfreies Landesticket, mit dem die Beschäftigten des Landes Hessen, zunächst befristet bis 31.12.2026, im gesamten Land Hessen kostenfrei den öffentlichen Personennahverkehr nutzen können

Ansprechpartner

Bei Fachfragen steht Ihnen der Musikalische Leiter des Landespolizeiorchesters Herr Florian Weber (Tel.: 06134/602-6550) sowie sein Stellvertreter Herr Edgar Sterkel (Tel.: 06134/602-6550) zur Verfügung. Bei Fragen zum Auswahlverfahren können Sie sich an Herrn Chada (Tel.: 06134/602-4333) wenden.
Was noch wichtig ist:
Voraussetzung für eine Tätigkeit beim Hessischen Polizeipräsidium Einsatz ist die Bereitschaft zur Mitwirkung an einer Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Schutz staatlicher Einrichtungen und Veranstaltungen gemäß § 13 a Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG). Hierzu ist die in der Ausschreibung gespeicherte Anlage „Erklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung“ (im Bewerbungsportal neben dem Ausschreibungstext bzw. unter dem Reiter „Anlagen“) auszufüllen und umgehend zusammen mit einem aktuellen Ausweisdokument (beidseitige Kopie Personalausweis bzw. Reisepass) in Ihrem Bewerberprofil hochzuladen.
Allgemeine Hinweise:
Es werden für das Auswahlverfahren folgende Unterlagen benötigt:
*Anschreiben mit Angaben zum Nebeninstrument
*Tabellarischer Lebenslauf
*Nachweis über Diplom-, Bachelor- oder Masterabschluss
*Arbeitszeugnisse
*bei ausländischen Dokumenten die deutsche Anerkennung bzw. Übersetzung der Dokumente in deutscher Sprache
*Teilnahmebescheinigungen für Fort- und Weiterbildungen
*ggfs. Nachweis über Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
*ggfs. Nachweis über eine vorliegende Behinderung / Schwerbehinderung
*Zuverlässigkeitsüberprüfung (mit der beidseitigen Kopie eines gültigen Ausweisdokuments)
*ggfs. Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte
Bitte senden Sie uns hierzu Ihre aussagekräftige Bewerbung bis spätestens zum 05.05.2024 vorzugsweise online über stellensuche.hessen.de oder per E-Mail.
Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, die alle erforderlichen Unterlagen enthalten.
Verspätet eingehende Bewerbungen haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Nicht berücksichtigte Bewerberinnen und Bewerber erhalten nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Nachricht.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hessischen Landesverwaltung werden gebeten, sich über das Service-Portal zu bewerben und neben der Abgabe der vollständigen Bewerbungsunterlagen ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakte durch die Personalverwaltung des Hessischen Polizeipräsidiums Einsatz zu erklären. Hierzu ist die in der Ausschreibung gespeicherte Anlage „Einverständniserklärung Einsichtnahme PA“ (im Bewerbungsportal neben dem Ausschreibungstext bzw. unter dem Reiter „Anlagen“) auszufüllen und in Ihrem Bewerberprofil hochzuladen.
Nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz besteht für die hiesige Behörde eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich, die vollständige Besetzung der Stelle muss jedoch gewährleistet sein.
Das Hessische Polizeipräsidium Einsatz fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt grundsätzlich die Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und ist mit dem Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ zertifiziert.
Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung im Rahmen der entsprechenden Bestimmungen besonders berücksichtigt.
Eine datenschutzgerechte Vernichtung Ihrer Bewerbungsunterlagen bis sechs Monate nach Abschluss des Verfahrens wird zugesichert.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (GDSIG) sowie Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/649 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 2018 (Datenschutz-Grundverordnung).
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Veröffentlicht am 10.04.2024

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