Gerichtsvollzieher (m/w/d)
IHRE AUFGABEN
Sie suchen nach einem sicheren Arbeitsplatz und arbeiten gerne selbständig?
Dann bewerben Sie sich für die Ausbildung zur Gerichtsvollzieherin oder zum Gerichtsvollzieher in der hessischen Justiz.
Das Land Hessen bietet zum 4. Januar 2027 die Möglichkeit der Ausbildung für externe Bewerberinnen und Bewerber.
Als Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher sind Sie für Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen zuständig und führen beispielsweise Zustellungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in Strafsachen und in außergerichtlichen Angelegenheiten im Auftrag eines Beteiligten durch.
Sie nehmen die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen unter Berücksichtigung der Interessen von Gläubigern und Schuldnern vor. Zu Ihrem täglichen Geschäft gehört die Vornahme von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wie die Beschlagnahme von Gegenständen oder die Abnahme der Vermögensauskunft. Darüber hinaus führen Sie eigenständig Versteigerungen zur Verwertung der gepfändeten Gegenstände sowie Räumungen von Wohnraum durch.
Als Gerichtsvollzieherin bzw. Gerichtsvollzieher sind Sie als Beamtin bzw. Beamter des mittleren Justizdienstes unter anderem im Außendienst tätig und organisieren ihren Bürobetrieb grundsätzlich selbstständig und eigenverantwortlich.
Weitere Informationen zum Berufsbild finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums der Justiz in der Rubrik Gerichtsvollzieherin/Gerichtsvollzieher
UNSERE ANFORDERUNGEN
Für die Zulassung zur Ausbildung im Gerichtsvollzieherdienst bringen Sie diese Voraussetzungen mit:
- Einen Realschulabschluss oder gleichwertig anerkannten Bildungsstand (z.B. Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung)
- Eine erfolgreich abgeschlossene förderliche Berufsausbildung, insbesondere im juristischen bzw. kaufmännischen Bereich
- Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in diesem oder einem anderen förderlichen Beruf
- Körperliche und gesundheitliche Eignung für den Gerichtsvollzieherdienst
- Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- Führerschein der Klasse B
Für die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nach bestandener Abschlussprüfung beträgt das Höchstalter 50 Jahre, so dass Sie zum Zeitpunkt der Einstellung noch nicht das 47. Lebensjahr und damit zum Zeitpunkt des Bestehens der Gerichtsvollzieherprüfung - regelmäßig in den Monaten April bis Juni - das 50. Lebensjahr überschritten haben dürfen. Außerdem ist zu diesem Zeitpunkt der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich.
UNSERE ANGEBOTE
Die Ausbildung im Gerichtsvollzieherdienst erfolgt gemeinsam mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bereits in der hessischen Justiz tätig sind und im Verbund mit anderen Bundesländern, u. a. Nordrhein-Westfalen. Externe Bewerberinnen und Bewerber absolvieren vorab einen sechsmonatigen Eignungslehrgang, der am 04.01.2027 beginnen wird und deren Gliederung sich aus der Stellenbeschreibung ergibt.
Nach erfolgreichem Absolvieren des Eignungslehrgangs beginnt am 01.07.2027 die 20-monatige Einführungszeit zum Gerichtsvollzieherdienst. Diese Gliederung ist ebenfalls der Stellenbeschreibung zu entnehmen.
IHRE VORTEILE
- Ausbildung im Beschäftigtenverhältnis
- Attraktives Entgelt in Höhe von ca. 3249 € (brutto) monatlich (analog zur Entgeltgruppe 5 Stufe 2 des Tarifvertrag Hessen) zuzüglich eventueller Zulagen
- Unterricht in kleinen Gruppen mit persönlichem Bezug zu den Lehrkräften
- In Monschau: möbliertes Einzelzimmer mit eigenem Badezimmer und frisch zubereiteten Mahlzeiten in der Mensa (gegen geringe Kostenbeteiligung)
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- Voraussichtlich auch in 2027 kostenloses LandesTicket zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in ganz Hessen
- Übernahme nach bestandener Prüfung ins Beamtenverhältnis auf Probe (Justizdienst Hessen)
- Bewerbungsanschreiben
- Lebenslauf (mit Angabe der Staatsangehörigkeit)
- Kopie des Abschlusszeugnisses oder des letzten Schulzeugnisses
- Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einer für den Gerichtsvollzieherdienst förderlichen Berufsausbildung
- Nachweise über eine Beschäftigungszeit von mindestens drei Jahren in einem förderlichen Beruf
- Eine aktuelle Erklärung darüber, ob und ggf. welche Schulden bestehen und welcher Art diese sind (Höhe, Zeitpunkt der Entstehung, Tilgungshöhe, Restschuld)
- Eine aktuelle Erklärung darüber, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist.
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Dies ist eine auf dritten Jobbörsen gefundene Stellenanzeige. Wir bieten hierfür keinen Support, können diese aber jederzeit offline stellen. Für weitere Informationen: Datenschutzhinweise | Anzeige melden.