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Duales Studium zum/zur Dipl. Rechtspfleger/in (FH)

Wir suchen Bewerber/innen für alle Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt.
Wir suchen Bewerber/innen für alle Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt.
Die Rechtspfleger/innen nehmen die ihnen durch das Rechtspflegergesetz übertragenen Auf-gaben wahr. Sie sind als selbstständige Organe der Rechtspflege bei ihren Entscheidungen nur dem Gesetz unterworfen und sachlich unabhängig.
Die Tätigkeit der Rechtspfleger/innen erstreckt sich auf sämtliche Rechtsgebiete der streitigen und freiwilligen Gerichtsbarkeit, z.B.: Zivilgerichtsbarkeit (Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, Zwangsversteigerung von Grundstücken, Entscheidungen über Kostenfestsetzungsanträge von Prozessparteien), Freiwillige Gerichtsbarkeit (Testamentseröffnung, Erteilung von Erbscheinen bei gesetzlicher Erbfolge, Überwachung der Tätigkeit von Vormündern, Pfleger/innen und Betreuer/innen, Entscheidungen über Anträge auf Eintragungen im Grundbuch und im Handelsregister), Strafvollstreckung (Vollstreckung von Freiheits- und Geldstrafen) und Justizverwaltungssachen (Geschäftsleitung eines Gerichts, Personalsachbearbeitung).
Diese Aufzählung macht deutlich, dass Rechtspfleger/innen in einem äußerst breiten Bereich sehr anspruchsvolle Aufgaben wahrnehmen und gemeinsam mit Richter/innen und Staatsanwält/innen eine wichtige Kontaktstelle zwischen der Justiz und den Bürgern sind.
Voraussetzungen für eine Zulassung:

  • deutsche Staatsangehörigkeit,
  • zum Hochschulstudium berechtigenden Bildungsstand,
  • zum Zeitpunkt der Einstellung sollte das 41. Lebensjahr noch nicht überschritten sein (Besonderheiten gelten für Bewerber nach § 7 Abs. 2 und 6 Soldatenversorgungsgesetz.)
  • gesundheitliche Eignung,
  • keine Vorstrafen,
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse

Erforderliche persönliche Eigenschaften:

  • Interesse an der Klärung von Rechtsfragen und Anwendung von Rechtsvorschriften,
  • Fähigkeit zu systematischem Denken und wissenschaftlichem Arbeiten,
  • Einsatz- und Verantwortungsbereitschaft, Flexibilität,
  • Team-, Kritik- und Konfliktfähigkeit,
  • Belastbarkeit,
  • sicheres Auftreten, Hilfsbereitschaft und Höflichkeit im Umgang mit Publikum und Kollegen
  • Rechtspflegerstudium: Das 3-jährige Fachhochschulstudium umfasst theoretische und berufspraktische Studienzeiten. Die theoretischen Studienzeiten werden an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin), Fachbereich 4 /Rechtspflege und die berufspraktischen Studienzeiten an Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften im Land Sachsen-Anhalt durchgeführt. Eine Unterkunft wird nicht gestellt. Rechtsstellung während des Studiums und bei einer Einstellung: Studium: Beamtenverhältnis auf Widerruf,
  • bei Übernahme: Beamtenverhältnis auf Probe,
  • nach Probezeit: Beamtenverhältnis auf Lebenszeit,
  • Beförderungsämter von BesGr. A 10 bis BesGr. A 13 (Bezüge im Vorbereitungsdienst mit Stand 01.Januar 2025: 1.510,-€/Monat brutto -Einstiegsbezüge mit A9: 3325,-€/Monat brutto)
  • jährlich 30 Tage Erholungsurlaub,
  • Beihilfe als anteiliger Ersatz ärztlicher Behandlungs- und Medikamentenkosten nach landesrechtlichen Vorschriften bei Abschluss einer privaten Krankenversicherung

geforderte Anlagen zur Bewerbung:

  • tabellarischer unterzeichneter Lebenslauf,
  • Nachweis des zum Hochschulstudium berechtigenden Bildungsstandes/ Ablichtung der letzten Schulzeugnisse (Halbjahreszeugnisse der Abiturstufe),
  • gegebenenfalls Nachweis des Bildungsabschlusses,
  • Nachweise über etwaige berufliche Tätigkeiten/ Ablichtung der Arbeitszeugnisse
  • und Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Arbeitsort nach dienstlichem Bedarf:
Gerichte und Staatsanwaltschaften im gesamten Land Sachsen-Anhalt
Interessiert? Weitere Informationen finden sich unter:

Bewerbungen sind postalisch oder per E-Mail zu richten an:
Herrn Präsidenten
des Oberlandesgerichtes Naumburg
Kennwort: Vorbereitungsdienst für Rechtspfleger/-in
Domplatz 10
06618 Naumburg (Saale)
E-Mail: olg@justiz.sachsen-anhalt.de.

Bewerbungszeitraum: bis 31.10.2023
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

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Veröffentlicht am 09.02.2026

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